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Zugelassen nach § 45a SGB XI · Pflegekasse übernimmt Kosten

Mit Herz & Zeit
an Ihrer Seite –
zu Hause.

JR-CARE begleitet ältere und pflegebedürftige Menschen im Alltag. Wir nehmen uns Zeit für Gespräche, Gesellschaft, Unterstützung im Haushalt und soziale Teilhabe – damit Sie oder Ihre Angehörigen sicher und selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung leben können.

§45a SGB XI
zugelassen
Mo–Fr Flexible
Einsatzzeiten
100% Feste
Bezugsperson
BW Baden-
Württemberg

💚 Unsere Leistungen sind nach § 45a SGB XI anerkannt – Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten beim Entlastungsbetrag bis 131 €/Monat.

✓ Pflegekasse zahlt
5 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland
80 % werden zu Hause versorgt
131 € monatlicher Entlastungsbetrag
PG 1–5 alle Pflegegrade werden betreut

Was uns antreibt

Unsere Arbeit basiert auf einem klaren Werteverständnis. Der Mensch steht für uns immer im Mittelpunkt – nicht die Aufgabe.

🤲

Menschlichkeit

Jeder Mensch wird unabhängig von Alter, Einschränkung oder Herkunft mit Respekt und Würde behandelt.

🤝

Vertrauen

Verlässlichkeit und Diskretion sind die Grundlage unserer täglichen Arbeit und jeder Kundenbeziehung.

🌟

Individualität

Jeder Kunde erhält eine individuell abgestimmte Betreuung – denn jeder Mensch ist einzigartig.

🏅

Qualität

Fachliche Kompetenz, regelmäßige Schulungen und einheitliche Standards sichern unsere hohe Qualität.

🌱

Nachhaltigkeit

Langfristige Kundenbeziehungen und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind uns wichtig.

💬

Wertschätzung

Wertschätzung gegenüber Kunden, Angehörigen und Mitarbeitenden prägt unsere Unternehmenskultur.

Wir betreuen alle Pflegegrade

JR-CARE ist für alle Pflegegrade zugelassen. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.

1

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

131 € / Monat
2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

131 € / Monat
3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

131 € / Monat
4

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

131 € / Monat
5

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

131 € / Monat

* Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach § 45b SGB XI kann für unsere Leistungen eingesetzt werden. Nicht verwendete Beträge können bis zum 30.06 des Folgejahres genutzt werden. Wir beraten Sie kostenlos.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten

Unsere Leistungen sind nach § 45a SGB XI als anerkanntes Unterstützungsangebot zugelassen. Das bedeutet: Der monatliche Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse kann direkt für unsere Betreuungs- und Haushaltsleistungen eingesetzt werden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abrechnung.

Jetzt kostenlos beraten lassen
  • Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b SGB XI)
  • Für alle Pflegegrade 1–5 nutzbar
  • Nicht verbrauchte Beträge ansparbar
  • Gesetzliche Pflegekassen (AOK, TK, Barmer, DAK …)
  • Private Pflegeversicherungen
  • Kombinierbar mit Pflegegeld
  • Wir übernehmen die Abrechnung für Sie
  • Kostenlose Beratung & Antragshilfe

In 4 Schritten zur persönlichen Betreuung

Der Einstieg ist unkompliziert. Wir begleiten Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Start der Betreuung.

1

Kostenloses Erstgespräch

Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und besprechen gemeinsam Wünsche, Bedürfnisse und Betreuungsziele – kostenlos und unverbindlich.

2

Individuelle Planung

Gemeinsam erstellen wir einen persönlichen Betreuungsplan. Wir klären Einsatzzeiten, besprechen organisatorische Abläufe und stimmen alles auf Ihren Alltag ab.

3

Abrechnung mit der Kasse

Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung beim MDK.

4

Betreuung beginnt

Ihre feste Bezugsperson beginnt die Betreuung nach Ihrem Wunschplan. Verlässlich, pünktlich und mit echter Freude an der Arbeit – jeden vereinbarten Tag.

Ein Unternehmen mit Herz & Erfahrung

JR-CARE ist ein Angebot der JR Service GmbH & Co. KG – einem familiengeführten Dienstleistungsunternehmen aus Baden-Württemberg.

Aus der Praxis entstanden

Die JR Service GmbH & Co. KG ist ein familiengeführtes Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen. Durch die tägliche Arbeit in privaten Haushalten wurde schnell deutlich, wie hoch der Bedarf an individueller Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen wirklich ist.

Viele Menschen wünschen sich neben praktischer Hilfe vor allem eines: Zuverlässigkeit, soziale Kontakte und feste Bezugspersonen. Genau hier setzt JR-CARE an. Wir sehen uns nicht als Dienstleister, sondern als unterstützender Partner im Alltag.

§ 45a SGB XI Anerkanntes Betreuungsangebot
Qualifiziertes Team Geschulte Betreuungskräfte
Feste Bezugspersonen Für Vertrauen & Kontinuität
Baden-Württemberg Familiengeführt & regional

Unser Versprechen

„Jeder Mensch verdient Betreuung mit Zeit, Würde und echter Aufmerksamkeit – nicht unter Druck, sondern mit Herz."

Zuverlässig
Menschlich
Individuell

Ein Angebot der

JR Service GmbH & Co. KG

Ihre Fragen – unsere Antworten

§ 45a SGB XI regelt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Als nach § 45a SGB XI anerkanntes Unternehmen dürfen wir unsere Leistungen direkt über den monatlichen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) von 131 € abrechnen. Das bedeutet für Sie: keine Eigenkosten, keine Vorleistung – die Pflegekasse zahlt direkt.
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Nicht verwendete Beträge können angespart und gesammelt abgerufen werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.
Kein Problem – wir unterstützen Sie aktiv bei der Beantragung eines Pflegegrades beim Medizinischen Dienst (MDK). Wir bereiten das Gespräch mit Ihnen vor und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Auch ohne Pflegegrad können unsere Leistungen zunächst privat in Anspruch genommen werden.
Wir bieten Einsätze von Montag bis Freitag an – stundenweise, halbtags oder ganztägig, regelmäßig oder flexibel nach Ihrem Bedarf. Beim persönlichen Erstgespräch planen wir gemeinsam die Einsatzzeiten, die am besten in Ihren Alltag passen.
Ja, das Bezugspersonenprinzip ist uns besonders wichtig. Wir setzen nach Möglichkeit dieselbe Person bei Ihnen ein, damit ein echtes Vertrauensverhältnis entstehen kann. Kontinuität schafft Sicherheit – für den Betreuten und die Angehörigen.
JR-CARE ist aktuell in Baden-Württemberg tätig. Für genaue Informationen zu Ihrem konkreten Wohnort sprechen Sie uns bitte direkt an – wir prüfen gerne, ob wir Sie in Ihrer Region versorgen können.

Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da

Kostenlos, unverbindlich und persönlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Direkte Kontaktmöglichkeiten

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen, zum Entlastungsbetrag oder zur Pflegekassen-Abrechnung? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie herzlich und kostenlos.

✉️

Bürozeiten

Mo – Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

📍

Einsatzgebiet

Baden-Württemberg

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.

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